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   AG Bonn, 08.12.2021 - 211 C 22/21   

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https://dejure.org/2021,59045
AG Bonn, 08.12.2021 - 211 C 22/21 (https://dejure.org/2021,59045)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.12.2021 - 211 C 22/21 (https://dejure.org/2021,59045)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 211 C 22/21 (https://dejure.org/2021,59045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafter Absenkungsbeschluss gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG ist anfechtbar! (IMR 2022, 327)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.11.1997 - 16 Wx 267/97

    Zum öffentlichen Recht

    Auszug aus AG Bonn, 08.12.2021 - 211 C 22/21
    Damit soll verhindert werden, dass die Wohnungseigentümer unvorbereitet und überraschend in die Situation gestellt werden, u. U. weitreichende Entscheidungen zu treffen (BayObLG WE 1988, 104), deren Auswirkungen sie spontan nicht überschauen (OLG Köln, Beschluss vom 03. November 1997 - 16 Wx 267/97 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02

    Ordnungsgemäße Bezeichnung des Gegenstandes eines Tagesordnungspunktes

    Auszug aus AG Bonn, 08.12.2021 - 211 C 22/21
    Hierbei ist es regelmäßig nicht erforderlich, die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen in allen Einzelheiten darzustellen und insbesondere bei Vorgängen, die einen Regelungskomplex betreffen, etwa bei Baumängeln, brauchen nicht alle Detailpunkte in die Tagesordnung aufgenommen zu werden (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 16 Wx 177/02 -, Rn. 14, juris).
  • AG Hamburg-St. Georg, 02.09.2022 - 980b C 39/21

    Keine isolierte Anfechtung eines "Absenkungsbeschlusses"

    Ein "Absenkungsbeschluss" (vgl. AG Essen, Urteil vom 02.11.2021 - 196 C 50/21, IMRRS 2021, 1324 = ZMR 2022, 67) ist - wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung - nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit sowie die Wahl dieses Verfahrens sind inzident erst in der möglichen Anfechtung über den materiellen Umlaufbeschluss zu prüfen (so Bartholome, in: BeckOK-WEG, 49. Ed. [01.07.2022], § 23, Rz. 105; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 8, Rz. 32 ff.; offengelassen bei AG Bonn, IMR 2022, 327; a. A. Skauradszun, ZWE 2022, 106; sowie Riecke, in: SEHR, Die WEG-Reform 2020, 2021, § 6, Rz. 9).*).

    Jedenfalls ist ein solcher " Absenkungsbeschluss " - wegen seiner Wesensähnlichkeit zu einem Beschluss zur Geschäftsordnung - nicht isoliert anfechtbar; dessen Ordnungsmäßigkeit sowie die Wahl dieses Verfahrens sind inzident erst in der möglichen Anfechtung über den materiellen Umlaufbeschluss zu prüfen (so Bartholome, in: BeckOK-WEG, 49. Ed. [1.7.2022], § 23, Rn. 105; Dötsch/Schultzky/Zschieschak, WEG-Recht 2021, 2021, Kap. 8, Rn. 32 ff.; offengelassen bei AG Bonn, Urt. v. 08.12.2021 - 211 C 22/21, ZMR 2022, 245; a.A. Skauradszun, ZWE 2022, 106; sowie Riecke, in: Skauradszun/Elzer/Hinz/Riecke, Die WEG-Reform 2020, 2021, § 6, Rn. 9).

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